Pressemitteilung

Kurzarbeit für Künstler*innen an Theatern und Orchestern soll Arbeitsplätze sichern

Gemeinsame Pressemeldung von Bühnenverein und Künstlergewerkschaften

Köln, 30.04.2020

Gestern haben sich der Deutsche Bühnenverein auf Arbeitgeberseite und die Künstlergewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Vereinigung deutscher Opernchöre und Bühnentänzer (VdO) und Deutsche Orchestervereinigung (DOV) auf die Einführung von Kurzarbeit an kommunalen Theatern und Orchestern geeinigt. Angelehnt an den Tarifvertrag zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes für nicht-künstlerisch Beschäftigte kommunaler Betriebe sieht die Tarifeinigung vor, dass Betriebs- und Personalräte auf tariflicher Grundlage in Theatern und Orchestern auch für künstlerisch Beschäftigte Kurzarbeit vereinbaren können. Die vom Arbeitgeber zu zahlenden Aufstockungen auf das Kurzarbeitergeld sehen bei niedrigeren Vergütungen mindestens 95 %, bei höheren Vergütungen mindestens 90 % des Nettogehalts vor; zusätzlich im NV Bühne eine besondere soziale Komponente mit Aufstockung auf 100 % für künstlerische Beschäftigte mit geringer Gage. Der Tarifvertrag gilt rückwirkend ab 1. April 2020 bis zum Jahresende und schließt betriebsbedingte Kündigungen bzw. Nichtverlängerungsmitteilungen vorübergehend flächendeckend aus. Durch diese Maßnahme sollen die Einnahmeausfälle der Theater und Orchester während der Corona-Krise kompensiert und die Arbeitsplätze gesichert werden.

Der Tarifabschluss gilt für alle künstlerisch Beschäftigten an kommunalen Theatern und Orchestern nach dem Normalvertrag Bühne (NV Bühne) und dem Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern (TVK). Er betrifft also Schauspieler*innen, Sänger*innen, Tänzer*innen, Musiker*innen, aber auch z.B. Dramaturg*innen, Inspizient*innen sowie Bühnentechniker*innen mit überwiegend künstlerischen Aufgaben und auf Produktionsdauer beschäftigte Gäste, soweit sie Arbeitnehmer*innen sind.

Für die Staatstheater und -orchester der Länder gilt diese Tarifeinigung nicht. Die Tarifgemeinschaft der Länder hat für ihre Beschäftigten in den Landesverwaltungen vorerst keine Kurzarbeit eingeführt.

 

Kontakt Deutscher Bühnenverein: Vera Scory-Engels
Tel.: 0221-208 12-27, E-Mail: scory-engels@buehnenverein.de

Kontakt GDBA: Jörg Löwer
Tel.: 040-432 8244-11, E-Mail: hg@buehnengenossenschaft.de

Kontakt DOV: Uli Müller
Tel.: 0152-51 00 62 73, E-Mail: mueller@dov.org

Kontakt VdO: Tobias Könemann
Tel.: 0221-277 946-70, E-Mail: koenemann@vdoper.de

 

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