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Pressemeldung

Resolution der Jahreshauptversammlung 2005

Hände weg von den Künstler-Verträgen

Dresden, 03.06.2005

Die Jahreshauptversammlung des Deutschen Bühnenvereins fordert

-die öffentlichen Arbeitgeber auf, im Rahmen der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst jeglichem Versuch von ver.di zu widerstehen, das künstlerische Personal – auch nur teilweise - in den öffentlichen Dienst zu Lasten des NV Bühne zu integrieren,

-die Politik auf, in Zukunft alles zu tun, um zu erreichen, dass der NV Bühne der Maßstab für alle tariflichen Regelungen der Theater und Orchester wird,

-die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auf, von ihren innerbetrieblichen Behinderungen der Anwendung des NV Bühne Abstand zu nehmen.



Am 1. Januar 2003 ist der Normalvertrag Bühne (NV Bühne) in Kraft getreten. Dieser Tarifvertrag fasst die vier bisher für die Solisten, Tänzer, den Chor und das künstlerisch technische Personal geltenden Tarifverträge zu einem Tarifwerk zusammen. Die tariflichen Regelungen wurden erheblich entschlackt, allein der Gesamttext wurde um ein Drittel reduziert. Obwohl gerade die Tarifvereinbarungen für das künstlerische Personal der Theater bereits viele Spielräume ließen, wurden sie noch einmal flexibilisiert und vereinfacht. Dies gilt beispielsweise für den Bereich der Zulagen und der Mitwirkungspflicht. Gleichzeitig bieten sie den künstlerischen Mitarbeitern den notwendigen sozialen Schutz. Außerdem konnte im Rahmen der seinerzeitigen Tarifreform die Mindestgage erheblich angehoben werden.

Die in der Jahreshauptversammlung 2005 des Deutschen Bühnenvereins versammelten Kulturpolitiker, Intendanten und Verwaltungsdirektoren stellen gemeinsam fest, dass sich der NV Bühne bewährt hat. Er findet sowohl auf Arbeitgeberseite als auch seitens der künstlerischen Mitarbeiter große Akzeptanz. Er ist das Vorbild einer sachgerechten Tarifregelung.


In den Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes hat nun die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di von den kommunalen Arbeitgeberverbänden gefordert, mit ihr über einen Tarifvertrag für das künstlerische Personal der Theater zu verhandeln. So soll die Anwendbarkeit des NV Bühne für ver.di-Mitglieder ausgeschlossen und das künstlerische Theaterpersonal zumindest teilweise in den öffentlichen Dienst integriert werden. Diese Forderung wird begleitet von zahlreichen, seitens ver.di-dominierter Theater-Personal- und -Betriebsräte unternommenen Vorstößen, die auf eine Behinderung der Anwendung des NV Bühne abzielen.

Eine Integration von Schauspielern, Sängern, Tänzern und künstlerischen Bühnentechnikern in den öffentlichen Dienst macht das Theater unflexibel und erheblich teurer. Sie stößt bei den Theatern und ihren Trägern auf energischen Widerstand.


Dresden, den 3. Juni 2005

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