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Geschäftsbericht 2007
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Rückblick und Ausblick
von Rolf Bolwin, Geschäftsführender Direktor
des Deutschen Bühnenvereins
Reform und Verwaltungsvereinfachung, das waren die entscheidenden Stichworte, mit denen die Republik ins 21. Jahrhundert startete. Von vielen wurde das mit Jubel und ermutigenden Worten unterstützt. Wo wurde nicht überall das Rad neu erfunden? Jeder wusste, wie alles besser zu machen war. Tatsachen spielten oft keine Rolle, Aufklärung über die realen Verhältnisse wurde eher als störend empfunden. Auch die Theater und Orchester gerieten strukturell in den Verdacht des Althergebrachten und galten als reformbedürftig. Der oft im Zusammenhang mit dieser Aufbruchstimmung festzustellende Reformeifer fand jedoch auch kritische Stimmen. Lauter wurden diese, je mehr sich herausstellte, dass Reform auch Rückbau sozialer Errungenschaften bedeutete. Von Monat zu Monat wurde man wachsamer, wenn wieder einmal von der Reform eines Gesetzes oder eines anderen Regelwerks die Rede war. Fast acht Jahre ist das neue Jahrtausend nun alt. Kein Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen, aber doch ein Zeitpunkt, an dem es erlaubt ist, das, was seinerzeit gewollt wurde, auf seine Realisierung und Auswirkungen hin zu überprüfen.
Die Theater und Orchester haben sich den Neuanfang zunutze gemacht. Die
inneren Strukturen der Betriebe wurden verbessert. Fettpölsterchen, die mancher
Kulturbetrieb in den guten Jahren angesetzt hatte, fielen einer Schlankheitskur
zum Opfer, eine Entwicklung, die einen bitteren Beigeschmack hatte, war sie
doch mit dem Verlust von rund 7.000 Arbeitsplätzen innerhalb der letzten 13
Jahre in den Theatern und Orchestern verbunden. Parallel dazu gab es wesentliche
Änderungen in den vom Bühnenverein verantworteten, für die Theater und
Orchester geltenden Regelwerken. Fünf für das künstlerische Personal geltende
Tarifverträge wurden zum Normalvertrag Bühne (NV Bühne) zusammengefasst.
Diese Tarifregelungen wurden soweit das erforderlich war flexibilisiert
und entschlackt. Ebenso wurden die Rahmenbedingungen, die der Bühnenverein
mit dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage für die Vergabe
von Aufführungsrechten aushandelt, komplett neu formuliert und vor allem
hinsichtlich der immer wichtiger werdenden Medienverwertung modernisiert.
Nun harrt nur noch der Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK), der
seitens des Bühnenvereins mit der Musikergewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung
(DOV) abgeschlossen wurde, eines Neuabschlusses. Doch die Grundsteine
dafür sind gelegt. Nachdem der beabsichtigte Tarifvertrag mangels Unterzeichnung
durch die Gewerkschaft im Jahr 2007 nicht zustande kam, obwohl die
tariflichen Regelungen einvernehmlich ausgehandelt waren, setzt der Bühnenverein
für das Jahr 2008 auf einen Tarifabschluss. Ein solcher ist für den Erhalt
unserer einzigartigen Opern- und Orchesterlandschaft zwingend geboten.

Gut ist auch, dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen für die öffentliche
Hand, die die Theater und Orchester wesentlich finanziert, deutlich verbessert
haben. So verständlich es ist, dass Bund, Länder und Kommunen angesichts
dieser verbesserten finanziellen Situation den Schuldenabbau in den Mittelpunkt
der Verwendung der zusätzlichen Mittel stellen, wäre eine teilweise Nutzung
dieser Gelder für das geistige Potenzial des Landes ebenso wünschenswert.
Denn Deutschland ist und bleibt ein rohstoffarmes Land. Im Zuge der
Globalisierung werden zudem Arbeitsplätze der Produktion zunehmend in
Länder mit niedrigeren Lohnkosten verlagert. Investitionen in Wissenschaft,
Bildung und Kultur sind also nicht nur ein Beitrag zur Förderung der intellektuellen
Kompetenz des Landes, sondern auch wesentliche Grundlage für einen
Arbeitsmarkt, der in ausreichendem Maße Arbeitsplätze anbietet. Einrichtungen
der Wissenschaft, Bildung und Kultur, die für die Menschen hierzulande
bestehen, können nicht ohne weiteres ins Ausland verlagert werden. Dessen
sollten sich alle die besinnen, die über die Nutzung öffentlicher Gelder zu entscheiden
haben.

Doch der Aufbruch ins 21. Jahrhundert kann nicht uneingeschränkt als gelungen
bezeichnet werden, jedenfalls nicht, soweit es um die Legislative geht. In
vielerlei Hinsicht wird etwa die Gesetzeslage nicht einfacher, sondern täglich
unübersichtlicher und komplizierter. So überziehen beispielsweise 16 Nichtraucherschutzgesetze
mittlerweile die Republik. Sie zeichnen sich aus durch viele
handwerkliche Mängel, die Ausdruck finden in unklaren Formulierungen oder
mangelhafter Regelung von Tatbeständen. Nur wenige dieser Gesetze enthalten
eine klare Regelung zum Rauchen auf der Bühne aus künstlerischen Gründen,
etwa weil es in der Regieanweisung eines Stückes steht oder vom Regisseur
künstlerisch gewollt wird. Alle Landesgesetzgeber wurden jedoch vom Bühnenverein
zuvor auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen Nichtraucherschutz
und Kunstfreiheit hingewiesen. Umso überraschender ist es, dass einzelne Landesregierungen, die auf eine entsprechende Regelung im Gesetz
verzichtet hatten, nun auf Anfrage erklären, Rauchen auf der Bühne aus künstlerischen
Gründen sei doch wohl selbstverständlich erlaubt. Das mag man so
sehen, rechtlich ist die bloße Auskunft einer Landesregierung weitgehend irrelevant,
wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.

Ebenfalls zu großer Unübersichtlichkeit führte die Entwicklung im Tarifgeschäft
des öffentlichen Dienstes. Hatte man noch vor einigen Jahren einen weitgehend
einheitlichen BAT für Angestellte der öffentlichen Arbeitgeber, so wird
nun zwischen dem für den öffentlichen Dienst der Länder geltenden TVL und
dem für Kommunen und Bund geltenden TVöD unterschieden. Die Konsequenz
ist, dass die Theater und Orchester tragenden Gebietskörperschaften,
also Länder und Kommunen, mittlerweile völlig unabhängig voneinander über
Tariferhöhungen verhandeln. So wird es in den nächsten Jahren zu unterschiedlichen
Tariferhöhungen für Angestellte der Länder einerseits und Angestellte
der Kommunen andererseits kommen. Für die Theater und Orchester resultiert
daraus eine außerordentlich schwierige Situation. Es wird nämlich immer komplizierter,
für die künstlerischen Mitarbeiter einheitliche Tarifbedingungen für
alle Theater und Orchester aufrecht zu erhalten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich
der Lohnentwicklung, denn selbstverständlich verlangen die Gewerkschaften
der künstlerischen Mitarbeiter, dass ihre Klientel die gleichen Lohnerhöhungen
erhält, die jeweils den nichtkünstlerischen Mitarbeitern, also den Angestellten
des öffentlichen Dienstes, gewährt werden. Unterschiede in der Vergütungsstruktur
gibt es dann auch noch, weil zahlreiche Haustarifverträge mit Gehaltsverzicht
abgeschlossen werden. Außerdem sind einzelne Länder, wie etwa Hessen
oder Berlin, aus den großen Tarifgemeinschaften des öffentlichen Dienstes
ausgeschieden und gehen ihre eigenen Wege. Uneinheitliche Tarifbedingungen
für eine so große Theater- und Orchesterlandschaft, wie wir sie in Deutschland
traditionell und glücklicherweise haben, sind jedoch angesichts des für diese
Kulturbetriebe typischen Wechsels von künstlerischen Mitarbeitern, die von
einem Theater oder Orchester zu einem anderen gehen, außerordentlich problematisch.
Denn selbstverständlich entsteht dadurch ein mehr zufälliges Konkurrenzgefälle,
das das Engagement von neuen Mitarbeitern zum Teil erheblich
erschwert. Man darf nicht übersehen, dass der Theater- und Orchesterbereich
viel stärker marktorientiert funktioniert als der öffentliche Dienst. Der Bühnenverein
wird also vor der großen Herausforderung stehen, diese sich im öffentlichen
Dienst entwickelnden Ungleichheiten in einer geeigneten Form zusammenzuführen,
um die Konkurrenz gleichwertiger Betriebe untereinander in
Grenzen zu halten. Erstaunlich und zugleich problematisch ist es, dass es vor
allem die Gewerkschaften sind, die eher auf diese Unterschiedlichkeit setzen,
um dann aber die daraus resultierende Konkurrenzsituation zu bedauern und
eine Egalisierung auf dem jeweils höheren Niveau zu fordern. Für die Arbeitgeberseite
treibt dies langfristig gesehen die Kosten in die Höhe.

Fast bewundernswert ist es, dass sich in dieser von Unübersichtlichkeit geprägten
Situation die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages »Kultur in
Deutschland« an den Versuch einer großen Bestandsaufnahme der Rahmenbedingungen
von Kunst und Kultur gewagt hat. Der Bühnenverein hat diese Aufgabe
von Anfang an unterstützt. Er hat der Enquete-Kommission alle ihm zur
Verfügung stehenden Informationen angeboten. In einer eigenen Studie hat er
seine Sicht zu den wichtigen, die Theater und Orchester betreffenden Fragen
der Enquete-Kommission unterbreitet. Wenngleich es in dieser Arbeitsphase auf beiden Seiten die eine oder andere Irritation gegeben hat, so setzte sich doch
die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit Blick auf das gemeinsame
Ziel, nämlich die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Kunst und
Kultur zu erreichen, durch. Viele Empfehlungen der Enquete-Kommission werden
also vom Bühnenverein für richtig befunden. Manches, was bei den Theatern
und Orchestern eher auf Skepsis stoßen muss, ist trotzdem ein wichtiger
Beitrag für die Bestandsaufnahme und zugleich eine gute Anregung für eine
Diskussion der bestehenden Probleme.

Doch bei allem Bemühen der Enquete-Kommission bleiben gerade hinsichtlich
der sozialen Lage der Künstler viele Fragen offen. Diese zu untersuchen war ja
der eigentliche Auftrag der Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland«.
Betrachtet man die sozialen Gegebenheiten, unter denen darstellende Künstler
heute im Vergleich zu früher tätig sind, haben diese sich eher verschlechtert.
Dies liegt schon daran, dass die Haushaltskürzungen der öffentlichen Hand
bezogen auf die Theater und Orchester zu dem oben bereits beschriebenen
Abbau von Arbeitsplätzen geführt haben. Das wiederum hatte die erhebliche
Erhöhung der Anzahl der unständig Beschäftigten zur Folge. Umso wertvoller
ist es, dass sich die Enquete-Kommission unmissverständlich für den Erhalt von
Repertoire und Ensemble ausgesprochen hat. Denn diese tragenden Säulen der
deutschen Theater- und Orchesterlandschaft haben nicht nur den künstlerischen
Erfolg garantiert. Sie bieten vielmehr auch den künstlerischen Mitarbeitern
ein gewisses Maß an sozialem Schutz, der letztlich im Sinne des künstlerischen
Erfolges unverzichtbar ist. Denn die Freiheit der Kunst, die immer ja auch
Freiheit der Meinungsäußerung ist, lässt sich nur auf der Grundlage einer
gewissen sozialen Sicherheit gewährleisten.

Insoweit wird die steigende Anzahl unständig Beschäftigter zunehmend ein
Problem werden. Dies gilt umso mehr, als dass durch eingangs beschriebene
Reformabsichten eine große Konfusion entstanden ist. Niemand weiß mehr,
wer als abhängig Beschäftigter und wer als freiberuflich Tätiger einzuordnen
ist. Die Rechtsprechung in arbeits-, sozial- und finanzrechtlichen Fragen kommt
zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Es kann also durchaus sein, dass ein
Mitarbeiter arbeitsrechtlich abhängig Beschäftigter, also Arbeitnehmer ist, sozialversicherungsrechtlich
als Freiberufler behandelt wird, um steuerrechtlich
wieder anders behandelt zu werden. Selbst wenn aber eine eindeutige Zuordnung
zu den abhängig Beschäftigten erfolgt, sind die Konsequenzen hinsichtlich
der Verpflichtung zur Sozialversicherung und der Inanspruchnahme dieser
Versicherung völlig durcheinandergeraten. Gut ist in diesem Zusammenhang,
dass die Enquete-Kommission bei unständig Beschäftigten die tageweise
Abrechnung bei der Sozialversicherung empfohlen hat. Dies müsste der Gesetzgeber
nun einmal unmissverständlich klarstellen. Und klarstellen müsste er
auch, dass unständig beschäftigte Künstler zur Erlangung eines Anspruches auf
Arbeitslosengeld nicht zwölf Monate in einem Zeitraum von zwei Jahren gearbeitet
haben müssen. Denn unter diesen Voraussetzungen werden unständig
beschäftigte Künstler nur selten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben,
was ihre Lage im Vergleich zu den intermittents de spectacle in unserem Nachbarland
Frankreich deutlich verschlechtert.

Angesichts all dieser Schwierigkeiten war es in den letzten Jahren ein Anliegen des Bühnenvereins, die künstlerischen Aspekte in der öffentlichen Diskussion über Theater und Orchester nicht aus den Augen zu verlieren. Deswegen wurde der Deutsche Theaterpreis Der Faust ins Leben gerufen. Er soll auf die herausragende künstlerische Ensembleleistung der deutschen Theater hinweisen, und zwar unabhängig davon, ob sie in Stadttheatern, Staatstheatern, Landesbühnen oder Privattheatern erbracht werden. Dass der Bühnenverein beim Deutschen Theaterpreis auch die Orchester im Blick hat, wurde besonders deutlich als Der Faust für das Lebenswerk im vergangenen Jahr an den Dirigenten Michael Gielen vergeben wurde.

Die Anregung der Jahreshauptversammlung 2007, einmal den Versuch einer Standortbestimmung der Theater und Orchester vorzunehmen, dient ebenfalls der Belebung der inhaltlichen Debatte über die Leistungsfähigkeit dieser Kulturbetriebe. Und nicht zuletzt hat die Fortsetzung der Diskussion über das Thema ästhetische Bildung deutlich gemacht, dass auch hier die Theater und Orchester schon seit Jahren eine Vorreiterrolle spielen. Denn eines muss allen, die über die Zukunft unserer Kulturlandschaft im Allgemeinen und unserer Theater- und Orchesterlandschaft im Besonderen diskutieren, klar sein: Ohne den künstlerischen Erfolg wird kein Theater und kein Orchester überleben können. Ebenso klar muss aber sein, dass die öffentliche Finanzierung ein tragendes Fundament für diesen künstlerischen Erfolg ist. Wer Deutschland als Kulturland in Europa profilieren will, muss deshalb aufhören, kleinlich über die Finanzierung von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Bildung zu debattieren.

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