Deutscher Bühnenverein

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Geschäftsbericht 2007


Rückblick und Ausblick
von Rolf Bolwin, Geschäftsführender Direktor
des Deutschen Bühnenvereins


Reform und Verwaltungsvereinfachung, das waren die entscheidenden Stichworte, mit denen die Republik ins 21. Jahrhundert startete. Von vielen wurde das mit Jubel und ermutigenden Worten unterstützt. Wo wurde nicht überall das Rad neu erfunden? Jeder wusste, wie alles besser zu machen war. Tatsachen spielten oft keine Rolle, Aufklärung über die realen Verhältnisse wurde eher als störend empfunden. Auch die Theater und Orchester gerieten strukturell in den Verdacht des Althergebrachten und galten als reformbedürftig. Der oft im Zusammenhang mit dieser Aufbruchstimmung festzustellende Reformeifer fand jedoch auch kritische Stimmen. Lauter wurden diese, je mehr sich herausstellte, dass Reform auch Rückbau sozialer Errungenschaften bedeutete. Von Monat zu Monat wurde man wachsamer, wenn wieder einmal von der Reform eines Gesetzes oder eines anderen Regelwerks die Rede war. Fast acht Jahre ist das neue Jahrtausend nun alt. Kein Zeitpunkt, um Bilanz zu ziehen, aber doch ein Zeitpunkt, an dem es erlaubt ist, das, was seinerzeit gewollt wurde, auf seine Realisierung und Auswirkungen hin zu überprüfen.



Die Theater und Orchester haben sich den Neuanfang zunutze gemacht. Die inneren Strukturen der Betriebe wurden verbessert. Fettpölsterchen, die mancher Kulturbetrieb in den guten Jahren angesetzt hatte, fielen einer Schlankheitskur zum Opfer, eine Entwicklung, die einen bitteren Beigeschmack hatte, war sie doch mit dem Verlust von rund 7.000 Arbeitsplätzen innerhalb der letzten 13 Jahre in den Theatern und Orchestern verbunden. Parallel dazu gab es wesentliche Änderungen in den vom Bühnenverein verantworteten, für die Theater und Orchester geltenden Regelwerken. Fünf für das künstlerische Personal geltende Tarifverträge wurden zum Normalvertrag Bühne (NV Bühne) zusammengefasst. Diese Tarifregelungen wurden – soweit das erforderlich war – flexibilisiert und entschlackt. Ebenso wurden die Rahmenbedingungen, die der Bühnenverein mit dem Verband Deutscher Bühnen- und Medienverlage für die Vergabe von Aufführungsrechten aushandelt, komplett neu formuliert und vor allem hinsichtlich der immer wichtiger werdenden Medienverwertung modernisiert. Nun harrt nur noch der Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK), der seitens des Bühnenvereins mit der Musikergewerkschaft Deutsche Orchestervereinigung (DOV) abgeschlossen wurde, eines Neuabschlusses. Doch die Grundsteine dafür sind gelegt. Nachdem der beabsichtigte Tarifvertrag mangels Unterzeichnung durch die Gewerkschaft im Jahr 2007 nicht zustande kam, obwohl die tariflichen Regelungen einvernehmlich ausgehandelt waren, setzt der Bühnenverein für das Jahr 2008 auf einen Tarifabschluss. Ein solcher ist für den Erhalt unserer einzigartigen Opern- und Orchesterlandschaft zwingend geboten.



Gut ist auch, dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen für die öffentliche Hand, die die Theater und Orchester wesentlich finanziert, deutlich verbessert haben. So verständlich es ist, dass Bund, Länder und Kommunen angesichts dieser verbesserten finanziellen Situation den Schuldenabbau in den Mittelpunkt der Verwendung der zusätzlichen Mittel stellen, wäre eine teilweise Nutzung dieser Gelder für das geistige Potenzial des Landes ebenso wünschenswert. Denn Deutschland ist und bleibt ein rohstoffarmes Land. Im Zuge der Globalisierung werden zudem Arbeitsplätze der Produktion zunehmend in Länder mit niedrigeren Lohnkosten verlagert. Investitionen in Wissenschaft, Bildung und Kultur sind also nicht nur ein Beitrag zur Förderung der intellektuellen Kompetenz des Landes, sondern auch wesentliche Grundlage für einen Arbeitsmarkt, der in ausreichendem Maße Arbeitsplätze anbietet. Einrichtungen der Wissenschaft, Bildung und Kultur, die für die Menschen hierzulande bestehen, können nicht ohne weiteres ins Ausland verlagert werden. Dessen sollten sich alle die besinnen, die über die Nutzung öffentlicher Gelder zu entscheiden haben.



Doch der Aufbruch ins 21. Jahrhundert kann nicht uneingeschränkt als gelungen bezeichnet werden, jedenfalls nicht, soweit es um die Legislative geht. In vielerlei Hinsicht wird etwa die Gesetzeslage nicht einfacher, sondern täglich unübersichtlicher und komplizierter. So überziehen beispielsweise 16 Nichtraucherschutzgesetze mittlerweile die Republik. Sie zeichnen sich aus durch viele handwerkliche Mängel, die Ausdruck finden in unklaren Formulierungen oder mangelhafter Regelung von Tatbeständen. Nur wenige dieser Gesetze enthalten eine klare Regelung zum Rauchen auf der Bühne aus künstlerischen Gründen, etwa weil es in der Regieanweisung eines Stückes steht oder vom Regisseur künstlerisch gewollt wird. Alle Landesgesetzgeber wurden jedoch vom Bühnenverein zuvor auf das bestehende Spannungsverhältnis zwischen Nichtraucherschutz und Kunstfreiheit hingewiesen. Umso überraschender ist es, dass einzelne Landesregierungen, die auf eine entsprechende Regelung im Gesetz verzichtet hatten, nun auf Anfrage erklären, Rauchen auf der Bühne aus künstlerischen Gründen sei doch wohl selbstverständlich erlaubt. Das mag man so sehen, rechtlich ist die bloße Auskunft einer Landesregierung weitgehend irrelevant, wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt.



Ebenfalls zu großer Unübersichtlichkeit führte die Entwicklung im Tarifgeschäft des öffentlichen Dienstes. Hatte man noch vor einigen Jahren einen weitgehend einheitlichen BAT für Angestellte der öffentlichen Arbeitgeber, so wird nun zwischen dem für den öffentlichen Dienst der Länder geltenden TVL und dem für Kommunen und Bund geltenden TVöD unterschieden. Die Konsequenz ist, dass die Theater und Orchester tragenden Gebietskörperschaften, also Länder und Kommunen, mittlerweile völlig unabhängig voneinander über Tariferhöhungen verhandeln. So wird es in den nächsten Jahren zu unterschiedlichen Tariferhöhungen für Angestellte der Länder einerseits und Angestellte der Kommunen andererseits kommen. Für die Theater und Orchester resultiert daraus eine außerordentlich schwierige Situation. Es wird nämlich immer komplizierter, für die künstlerischen Mitarbeiter einheitliche Tarifbedingungen für alle Theater und Orchester aufrecht zu erhalten. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Lohnentwicklung, denn selbstverständlich verlangen die Gewerkschaften der künstlerischen Mitarbeiter, dass ihre Klientel die gleichen Lohnerhöhungen erhält, die jeweils den nichtkünstlerischen Mitarbeitern, also den Angestellten des öffentlichen Dienstes, gewährt werden. Unterschiede in der Vergütungsstruktur gibt es dann auch noch, weil zahlreiche Haustarifverträge mit Gehaltsverzicht abgeschlossen werden. Außerdem sind einzelne Länder, wie etwa Hessen oder Berlin, aus den großen Tarifgemeinschaften des öffentlichen Dienstes ausgeschieden und gehen ihre eigenen Wege. Uneinheitliche Tarifbedingungen für eine so große Theater- und Orchesterlandschaft, wie wir sie in Deutschland traditionell und glücklicherweise haben, sind jedoch angesichts des für diese Kulturbetriebe typischen Wechsels von künstlerischen Mitarbeitern, die von einem Theater oder Orchester zu einem anderen gehen, außerordentlich problematisch. Denn selbstverständlich entsteht dadurch ein mehr zufälliges Konkurrenzgefälle, das das Engagement von neuen Mitarbeitern zum Teil erheblich erschwert. Man darf nicht übersehen, dass der Theater- und Orchesterbereich viel stärker marktorientiert funktioniert als der öffentliche Dienst. Der Bühnenverein wird also vor der großen Herausforderung stehen, diese sich im öffentlichen Dienst entwickelnden Ungleichheiten in einer geeigneten Form zusammenzuführen, um die Konkurrenz gleichwertiger Betriebe untereinander in Grenzen zu halten. Erstaunlich und zugleich problematisch ist es, dass es vor allem die Gewerkschaften sind, die eher auf diese Unterschiedlichkeit setzen, um dann aber die daraus resultierende Konkurrenzsituation zu bedauern und eine Egalisierung auf dem jeweils höheren Niveau zu fordern. Für die Arbeitgeberseite treibt dies langfristig gesehen die Kosten in die Höhe.



Fast bewundernswert ist es, dass sich in dieser von Unübersichtlichkeit geprägten Situation die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages »Kultur in Deutschland« an den Versuch einer großen Bestandsaufnahme der Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur gewagt hat. Der Bühnenverein hat diese Aufgabe von Anfang an unterstützt. Er hat der Enquete-Kommission alle ihm zur Verfügung stehenden Informationen angeboten. In einer eigenen Studie hat er seine Sicht zu den wichtigen, die Theater und Orchester betreffenden Fragen der Enquete-Kommission unterbreitet. Wenngleich es in dieser Arbeitsphase auf beiden Seiten die eine oder andere Irritation gegeben hat, so setzte sich doch die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit mit Blick auf das gemeinsame Ziel, nämlich die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Kunst und Kultur zu erreichen, durch. Viele Empfehlungen der Enquete-Kommission werden also vom Bühnenverein für richtig befunden. Manches, was bei den Theatern und Orchestern eher auf Skepsis stoßen muss, ist trotzdem ein wichtiger Beitrag für die Bestandsaufnahme und zugleich eine gute Anregung für eine Diskussion der bestehenden Probleme.



Doch bei allem Bemühen der Enquete-Kommission bleiben gerade hinsichtlich der sozialen Lage der Künstler viele Fragen offen. Diese zu untersuchen war ja der eigentliche Auftrag der Enquete-Kommission »Kultur in Deutschland«. Betrachtet man die sozialen Gegebenheiten, unter denen darstellende Künstler heute im Vergleich zu früher tätig sind, haben diese sich eher verschlechtert. Dies liegt schon daran, dass die Haushaltskürzungen der öffentlichen Hand bezogen auf die Theater und Orchester zu dem oben bereits beschriebenen Abbau von Arbeitsplätzen geführt haben. Das wiederum hatte die erhebliche Erhöhung der Anzahl der unständig Beschäftigten zur Folge. Umso wertvoller ist es, dass sich die Enquete-Kommission unmissverständlich für den Erhalt von Repertoire und Ensemble ausgesprochen hat. Denn diese tragenden Säulen der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft haben nicht nur den künstlerischen Erfolg garantiert. Sie bieten vielmehr auch den künstlerischen Mitarbeitern ein gewisses Maß an sozialem Schutz, der letztlich im Sinne des künstlerischen Erfolges unverzichtbar ist. Denn die Freiheit der Kunst, die immer ja auch Freiheit der Meinungsäußerung ist, lässt sich nur auf der Grundlage einer gewissen sozialen Sicherheit gewährleisten.



Insoweit wird die steigende Anzahl unständig Beschäftigter zunehmend ein Problem werden. Dies gilt umso mehr, als dass durch eingangs beschriebene Reformabsichten eine große Konfusion entstanden ist. Niemand weiß mehr, wer als abhängig Beschäftigter und wer als freiberuflich Tätiger einzuordnen ist. Die Rechtsprechung in arbeits-, sozial- und finanzrechtlichen Fragen kommt zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen. Es kann also durchaus sein, dass ein Mitarbeiter arbeitsrechtlich abhängig Beschäftigter, also Arbeitnehmer ist, sozialversicherungsrechtlich als Freiberufler behandelt wird, um steuerrechtlich wieder anders behandelt zu werden. Selbst wenn aber eine eindeutige Zuordnung zu den abhängig Beschäftigten erfolgt, sind die Konsequenzen hinsichtlich der Verpflichtung zur Sozialversicherung und der Inanspruchnahme dieser Versicherung völlig durcheinandergeraten. Gut ist in diesem Zusammenhang, dass die Enquete-Kommission bei unständig Beschäftigten die tageweise Abrechnung bei der Sozialversicherung empfohlen hat. Dies müsste der Gesetzgeber nun einmal unmissverständlich klarstellen. Und klarstellen müsste er auch, dass unständig beschäftigte Künstler zur Erlangung eines Anspruches auf Arbeitslosengeld nicht zwölf Monate in einem Zeitraum von zwei Jahren gearbeitet haben müssen. Denn unter diesen Voraussetzungen werden unständig beschäftigte Künstler nur selten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, was ihre Lage im Vergleich zu den intermittents de spectacle in unserem Nachbarland Frankreich deutlich verschlechtert.



Angesichts all dieser Schwierigkeiten war es in den letzten Jahren ein Anliegen des Bühnenvereins, die künstlerischen Aspekte in der öffentlichen Diskussion über Theater und Orchester nicht aus den Augen zu verlieren. Deswegen wurde der Deutsche Theaterpreis Der Faust ins Leben gerufen. Er soll auf die herausragende künstlerische Ensembleleistung der deutschen Theater hinweisen, und zwar unabhängig davon, ob sie in Stadttheatern, Staatstheatern, Landesbühnen oder Privattheatern erbracht werden. Dass der Bühnenverein beim Deutschen Theaterpreis auch die Orchester im Blick hat, wurde besonders deutlich als Der Faust für das Lebenswerk im vergangenen Jahr an den Dirigenten Michael Gielen vergeben wurde.



Die Anregung der Jahreshauptversammlung 2007, einmal den Versuch einer Standortbestimmung der Theater und Orchester vorzunehmen, dient ebenfalls der Belebung der inhaltlichen Debatte über die Leistungsfähigkeit dieser Kulturbetriebe. Und nicht zuletzt hat die Fortsetzung der Diskussion über das Thema ästhetische Bildung deutlich gemacht, dass auch hier die Theater und Orchester schon seit Jahren eine Vorreiterrolle spielen. Denn eines muss allen, die über die Zukunft unserer Kulturlandschaft im Allgemeinen und unserer Theater- und Orchesterlandschaft im Besonderen diskutieren, klar sein: Ohne den künstlerischen Erfolg wird kein Theater und kein Orchester überleben können. Ebenso klar muss aber sein, dass die öffentliche Finanzierung ein tragendes Fundament für diesen künstlerischen Erfolg ist. Wer Deutschland als Kulturland in Europa profilieren will, muss deshalb aufhören, kleinlich über die Finanzierung von Kunst, Kultur, Wissenschaft und Bildung zu debattieren.