Lexikon

Abonnement        

Das Abonnement beruht auf dem Anrecht auf einen festen Sitzplatz im Theater bzw. in Konzerten. Im modernen Theaterbetrieb sichert das Abonnement auch in ständig ausverkauften Häusern dem Besucher seine Theaterkarte. Mittlerweile gibt es auch flexible Abonnement-Formen wie die Theatercard.

Bühnenschiedsgerichtsbarkeit 

Die beiden Tarifpartner für Solokünstler*innen innerhalb des öffentlichen Theaters, der Deutsche Bühnenverein und die Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger (GDBA), haben in einem eigenen Tarifvertrag vereinbart, dass über bürgerliche Rechtsstreitigkeiten im Sinne von § 2 des Arbeitsschiedsgesetzes zwischen Theaterveranstaltern und Bühnenmitgliedern statt der Arbeitsgerichte die sog. ständigen Schiedsgerichte entscheiden sollen. Diese Gerichte kennen zwei Rechtszüge: 1. Bezirksschiedsgerichte (in Berlin, Hamburg, Köln, Frankfurt am Main, München und Chemnitz) und 2. das Bühnenoberschiedsgericht in Frankfurt am Main. Sie setzen sich paritätisch aus Mitgliedern der Theaterveranstalter und der Bühnenangestellten sowie einem Obmann, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, zusammen.

DEA

Deutschsprachige Erstaufführung

DOV

Deutsche Orchestervereinigung (Musikergewerkschaft) - Verhandlungspartner des Bühnenvereins beim Tarifvertrag TVK

DTHG

Deutsche Theatertechnische Gesellschaft - Die DTHG ist ein Fachverband fu?r alle, die in technischen, technisch/ ku?nstlerischen und ku?nstlerischen Bereichen der gesamten Kulturproduktion tätig sind, unabhängig ob Angestellte, freier Mitarbeiter, Selbstständige, Theater, Institutionen, Bildungseinrichtungen oder Unternehmer.

Eigenbetrieb

Unter den möglichen Rechtsformen öffentlicher kultureller Einrichtungen zeichnet sich der Eigenbetrieb durch eine vermögensrechtliche und organisatorische Verselbstständigung aus; er ist deshalb die typische Rechtsform für wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden und ermöglicht ein kaufmännisches Geschäftsgebaren. Der Eigenbetrieb ist allerdings keine eigene Rechtspersönlichkeit. Es handelt sich bei ihm immer um ein sog. Sondervermögen der Gemeinde, d.h. eine abgegrenzte Vermögensmasse, die rechtlich ihrem Eigentümer zugerechnet wird.

En-Suite

Gestaltungsprinzip eines Theaterspielplans, bei dem lediglich ein einziges Stück über einen mehr oder weniger langen Zeitraum gespielt wird. Der Vorteil dieses Prinzips ist der geringe Budgetaufwand, da Dekorationen, Beleuchtung sowie andere technische Einrichtungen unverändert bleiben können. Andererseits wird ein entsprechendes Einzugsgebiet benötigt, um das Theater jeden Abend mit Publikum füllen zu können.

ETC

European Theatre Convention - Die European Theatre Convention (ETC) ist ein Netzwerk europäischer öffentlicher Theater, das 1988 gegründet wurde, um das zeitgenössische Theater und den künstlerischen Austausch in ganz Europa und darüber hinaus zu fördern sowie die Mobilität von Künstlern zu unterstützen.

Feuilleton

Redaktionsressort einer Tages- oder Wochenzeitung, das kulturelle Nachrichten, Kritiken des kulturellen Lebens sowie Rezensionen und literarische Unterhaltung redaktionell verarbeitet.

Gastspielvertrag

Der Gastspielvertrag ist die Grundlage für alle kulturellen Veranstaltungen, die nicht direkt und von der kulturellen Einrichtung selbst erbracht werden, also z.B. Theatergastspiele. Der Gastspielvertrag wird zwischen dem jeweiligen Veranstalter und dem/r entsprechenden Künstler*in/Ensemble bzw. deren Agentur geschlossen.

GDBA

Genossenschaft Deutscher Bühnen–Angehöriger (Gewerkschaft für Solokünstler im darstellenden Bereich, Künstlerische Bühnentechnik und Chor (teilweise))

GEMA

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung - oft Rechtsform von Privattheatern

GMD

Generalmusikdirektor*in eines Orchesters

GVL

Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten

INTHEGA

Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen e.V. – Die Inthega verfolgt den Zweck, die öffentlich– und privatrechtlichen, insbesondere die kommunalen und gemeinnützigen Veranstalter von Theater– und Konzertgastspielen bei ihrer Arbeit zu unterstützen und ihre Interessen gegenüber Dritten durch Empfehlungen, Verhandlungen, Abschluss von Vereinbarungen und andere geeignete Schritte zu wahren.

KBB

Künstlerisches Betriebsbüro - Das KBB ist die organisatorische Einheit, die alle Aufgaben, Personen und Vorgänge koordiniert. Hier werden in Abstimmung mit allen Abteilungen des künstlerischen und technischen Bereichs die Entscheidungen für den Spiel- und Probenbetrieb getroffen. An großen Häusern steht der Leiter des KBB in der Hierarchie unter dem Disponenten und realisiert dessen Planungen. An kleinen Häusern werden beide Aufgabengebiete zumeist in Personalunion wahrgenommen.

Künstlersozialversicherung/ Künstlersozialkasse

Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie ermöglicht freischaffenden KünstlerInnen und PublizistInnen Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, wobei sie lediglich die Arbeitnehmerbeiträge zahlen.
Für die Versicherungsveranlagung und die Beitragserhebung ist die Künsrlersozialkasse (KSK) zuständig: als eine unselbstständige, jedoch haushalts- und vermögensmäßig gesonderte Einrichtung - eine besondere, in die Unfallkasse des Bundes eingegliederte Abteilung. Sitz der Künstlersozialkasse und der Unfallkasse des Bundes ist Wilhelmshaven.

Landestheater / Landesbühne

Ein von der öffentlichen Hand getragenes Unternehmen, das nach seinem Auftrag Aufgaben eines Theaters oder eines Orchesters für ein regionales Spielgebiet erfüllt.

Leistungsschutzrecht

Vergütungsansprüche für ausübende Künstler und Veranstalter, die bei der Wiedergabe von Tonträgern oder der Ausstrahlung von Hörfunk- und Fernsehsendungen entstehen. Vergütungsansprüche aus Leistungsschutzrechten werden von der GVL gesichert und von der GEMA erhoben. Wird beispielsweise während einer Schauspiel-Aufführung ein Musikstück eines zeitgenössischen Komponisten vom Band eingespielt, erhält der/die Komponist*in Vergütungen über die GEMA, und die Musiker*innen, die das Stück gespielt haben, Vergütungen über die GVL.

Nichtverlängerung

Ein Arbeitsvertrag am Theater, sofern es sich um einen Nomalvertrag Bühne (NV Bühne) handelt und der in der Regel immer ein befristeter Vertrag ist, kann nicht einfach gekündigt werden. Der richtige Begriff für die „Kündigung“ des befristeten Vertrages ist die „Nichtverlängerung“. Sie ist deshalb keine Kündigung, weil sie das vereinbarte Ende des befristeten Vertrags lediglich bestätigt.

NV Bühne

Normalvertrag Bühne (Tarifvertrag für SolokünstlerInnen, künstlerische BühnentechnikerInnen, Chöre und Tanzgruppen)

Privattheater

Ein Privattheater liegt vor, wenn es von einer natürlichen Person oder von einem Zusammenschluss natürlicher Personen oder von einer juristischen Person privaten Rechts, an der keine juristische Person öffentlichen Rechts beteiligt ist, getragen wird.

Regiebetrieb

Der Regiebetrieb ist weder rechtlich noch rechnungsmäßig noch organisatorisch selbstständig. Das bedeutet, dass die Finanzplanung im Rahmen des Haushaltsplanes erfolgt, dass er organisatorisch als Amt oder Abteilung eines Amtes in die kommunale Hierarchie eingebunden ist und rechtlich zur Behörde gehört. Da der Regiebetrieb verwaltungstechnisch in die übrige Verwaltung eingebunden ist, erfolgt die Willensbildung über die Instanzen der Trägerkörperschaft.

Repertoire

Gegenteil des Ensuite-Betriebs. Unter Repertoire versteht man im Theater im weiteren Sinne die Gesamtheit aller spielbaren Stücke, die einem Künstler*innen prinzipiell zur entsprechenden Umsetzung zur Verfügung stehen; im engeren Sinne die auf dem jeweiligen Spielplan stehenden Stücke. Darüber hinaus werden als Repertoirestücke solche bezeichnet, die allgemein in einem Land mit gewisser Regelmäßigkeit auf den Spielplänen erscheinen (der Deutsche Bühnenverein veröffentlicht hierzu die jährlich erscheinende Werkstatistik). Repertoire-Theater sind (im Gegensatz zu Theatern, die ein Stück En Bloc, d.h. über mehrere Tage hinweg bzw. En-Suite, d.h. mehr oder weniger ununterbrochen in Folge spielen) solche, die genügend spielbare Stücke zur Verfügung haben, um fast täglich ein anderes ansetzen zu können. Voraussetzung hierfür ist ein Ensemblebetrieb, in dem eine ganze Reihe von SchauspielerInnen über einen längeren Zeitraum hinweg fest angestellt sind. Die Vorteile des Repertoiretheaters:

• Ensemble und Repertoire stehen für eine kontinuierliche künstlerische Arbeit

• diese kontinuierliche Arbeit erlaubt die notwendige Reflexion der gesellschaftlichen Realität

• Künstler*innen sind Teil der Stadtgesellschaft

TVK

Tarifvertrag für Musiker in Konzert- und Theaterorchestern

UA

Uraufführung. Erste Aufführung eines Bühnenwerkes überhaupt.

UNESCO

Die UNESCO ist die Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation. Die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft wurde für die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes nominiert. Über die Aufnahme dieser Kulturform in die internationale UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes entscheidet ein Zwischenstaatlicher Ausschuss im Dezember 2019. Die deutsche Theater- und Orchsterlandschaft steht bereits auf der nationalen Liste.

Urheberrecht

Das Urheberrecht regelt im Urheberrechtsgesetz den Schutz von Werken, die als „persönliche geistige Schöpfungen“ angesehen werden können. Zu den Werken zählen: Sprachwerke, Werke der Musik, pantomimische/tänzerische Werke, Werke der Bildenden Kunst /Baukunst sowie Werke der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke, Lichtbildwerke, Filmwerke, Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen. Im Einzelnen regelt das Urheberrecht den Schutz des Werkes, das Urheberpersönlichkeitsrecht sowie besondere Rechtsverhältnisse wie etwa im Medienbereich.

VdO

Vereinigung Deutscher Opern- und Tanzensembles e.V.

ZAV

Zentrale Auslands– und Fachvermittlung. Künstlervermittlung, unter der die ehemalige Zentrale Bühnen–, Fernseh– und Filmvermittlung (ZBF) und die Künstlerdienste (KD) zusammengefasst sind.

 

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