Deutscher Bühnenverein

Pressemitteilung

Perspektiven für die Kultur schaffen

Gemeinsame Erklärung des Bundesverbands Freie Darstellende Künste (BFDK), des Deutschen Bühnenvereins und der Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (INTHEGA) zur Novellierung des Infektionsschutzgesetzes

Köln, 19.04.2021

Vor dem Hintergrund der vierten Novellierung des Infektionsschutzgesetzes fordern der Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK), der Deutsche Bühnenverein und die Interessengemeinschaft der Städte mit Theatergastspielen (INTHEGA) dringend nötige Änderungen für den verfassungsrechtlich geschützten Kulturbereich. Nach monatelangen Schließungen, in denen es keine substantiellen Perspektiven für die Künste gibt, macht die Gesetzesnovelle und ihre Begründung klar, dass der Kulturbereich nach wie vor keinerlei Differenzierung erfährt, die dem besonderen Schutz des Art. 5 Absatz 3 des Grundgesetzes angemessen Rechnung trägt. Vielmehr macht der lapidare Verweis in der Begründung auf wirtschaftliche Kompensation des Schadens deutlich, wie wenig der Gesetzgeber geneigt ist, die ideelle Dimension von Kunst und Kultur für die Gesellschaft überhaupt anzuerkennen.

Angesichts der allgemeinen Lage fordern wir:

Janina Benduski, Vorsitzende Bundesverband Freie Darstellende Künste (BFDK)

Marc Grandmontagne, Geschäftsführender Direktor Deutscher Bühnenverein

Dorothee Starke, Präsidentin INTHEGA

 

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