Der Bühnenverein teilt zum beabsichtigten Austritt des Volkstheaters Rostock Folgendes mit:

Ein Austritt aus dem Deutschen Bühnenverein ist bis jetzt nicht wirksam erklärt worden. Außerdem wäre ein fristloser Austritt unwirksam und befreit im Übrigen das Volkstheater Rostock angesichts der von ihm selbst abgeschlossenen Arbeitsverträge nicht von seiner tariflichen Bindung. Der jetzt für die Mitgliedsorchester des Bühnenvereins abzuschließende Flächentarifvertrag holt für die Musiker nur die Lohnerhöhungen nach, die von der Stadt Rostock über ihren kommunalen Arbeitgeberverband für ihre Angestellten vereinbart wurden. Eine Erhöhung von 8,9 Prozent der Musikervergütungen ist für das Volkstheater Rostock in dem genannten Flächentarifvertrag nicht vorgesehen. Die Erhöhung beträgt angesichts der für das Volkstheater Rostock mit der DOV verhandelten Sonderregelung lediglich 6,1 Prozent. Diese Lohnerhöhung müsste das Volkstheater Rostock nur umsetzen, wenn bis zum 31. Juli 2014 kein Haustarifvertrag mit Gehaltsverzicht vom Bühnenverein abgeschlossen wird. Die DOV hat sich gegenüber dem Bühnenverein bereits zu entsprechenden Haustarifverhandlungen bereit erklärt.

Köln, 05.12.2013

 

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