Geschäftsbericht
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Rückblick und Ausblick
TVK, TVK und noch einmal TVK, das war 2008 das beherrschende Thema. Dieser für die Musiker in Kulturorchestern geltende Tarifvertrag ist bis heute das einzige vom Bühnenverein für die Theater und Orchester verantwortete Regelwerk, das noch nicht umfassend reformiert wurde. Zwar hatte man sich 2006 bereits mit der Musikergewerkschaft DOV auf eine Reform verständigt. Doch wenig später gefiel diese sich darin, den mit Mühe erarbeiteten neuen Tarifvertrag wieder infrage zu stellen. Einiges von dem, was vom Bühnenverein in das manchmal eher filigran anmutende Schriftstück hineinverhandelt worden sei, habe man leider nicht richtig verstanden, hieß es seitens der DOV. Das erstaunt, beschäftigt doch die Musikergewerkschaft eine ganze Reihe von ansonsten nicht so unbegabten Juristen.
So wurde nach einer der Verzögerungstaktik der Gegenseite zuzuschreibenden Verhandlungspause und der einen oder anderen als Warnstreik bezeichneten Arbeitsunterbrechung von wenigen Minuten – schon die bezahlten Pausen, die den Musikern üblicherweise tarifwidrig gewährt werden, sind länger – mit äußerster Mühe weiterverhandelt. Allerdings stellte sich bald heraus, dass die Verhandlungen seitens der DOV eher in der stereotypen Wiederholung der Behauptung lagen, der Bühnenverein wolle die Orchester von den Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes abkoppeln. Sämtliche Beteuerungen des Gegenteils halfen weder gegenüber der DOV noch gegenüber der Öffentlichkeit. Diese hielt im Übrigen die Ankopplung an den öffentlichen Dienst plötzlich für eine Orchestertugend und ließ alles früher zum gleichen Thema Geäußerte dem Vergessen anheim fallen. War da nicht mal von der Beamtenmentalität der Musiker die Rede gewesen, die der Kunst schade? Egal! Seit Adenauer wissen wir: Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.
Man muss ja auch nicht alles zu eng sehen. Denn es ist nun mal so: Die meisten Orchesterträger wollen jedenfalls dem Orchester die Lohnerhöhungen zahlen, die der öffentliche Dienst erhält. Das will also auch der Bühnenverein. Einzelne Länder und Kommunen lehnen es ab, diese Lohnerhöhungen zusätzlich zu finanzieren. Vielmehr erwarten sie von ihren Theatern und Orchestern, dass sie die zusätzlichen Kosten selbst tragen, was für den Bühnenverein inakzeptabel ist – siehe unten. Andere Rechtsträger meist größerer Klangkörper folgen gerne der Ansicht ihres Generalmusikdirektors, die da lautet, das Orchester sei völlig unterbezahlt, da müsse über den TVK hinaus Geld zugelegt werden, wolle man die Damen und Herren des Klangkörpers bei Laune halten. Dem kann der Bühnenverein meist ebenfalls nicht folgen, es aber auch nicht verhindern Schließlich gibt es eine dritte Kategorie von Orchesterträgern, die meint, den Musikern müsse man weniger zahlen als dem öffentlichen Dienst. Stellen sie sich dabei einigermaßen geschickt an, gibt es für den Bühnenverein keinerlei rechtliche Handhabe, sie von ihrem Vorhaben zurückzuhalten. Insoweit war es eher absurd, dass die DOV den Versuch machte, diese Rechtsträger über den Bühnenverein in die Knie zu zwingen, statt dies am Ort des Geschehens durchzusetzen. Noch absurder war es, in Hamburg, Frankfurt, Dresden und Leipzig zu streiken, weil in Cottbus oder Berlin ein Problem besteht. Umso erfreuter durfte der Bühnenverein dann zur Kenntnis nehmen, dass die Streiks von der Arbeitgerichtsbarkeit für unzulässig gehalten wurden, was die DOV veranlasste, die Streiks einzustellen.
Seitdem gehen die Gespräche weiter. Wie sie ausgehen, wird man sehen. Eines aber ist sicher. Je länger sie dauern, desto schwieriger wird es, sie erfolgreich zu Ende zu bringen. Sollten sie scheitern, hätte das nur eine einzige Konsequenz, nämlich die endgültige Abkopplung der Orchester von den Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes. Es müsste dann jeder Orchesterträger selbst entscheiden, ob er die Lohnerhöhungen des öffentlichen Dienstes auf die in den Theatern und Orchestern tätigen künstlerischen Mitarbeiter, also auch auf die Musiker überträgt. Der Ausgang dieses Manövers ist völlig ungewiss. Umso unverständlicher bleibt die auf eine Verzögerung des Tarifabschlusses abzielende Verhandlungsstrategie der Musikergewerkschaft DOV. Sie hat damit den Orchestern dieses Landes einen Bärendienst erwiesen.
Dies gilt erst recht angesichts einer massiven Wirtschaftskrise. Will man alle Theater und Orchester gemeinsam mit den Arbeitnehmern durch diesen neuen Sturm steuern, sind stabile Tarifbedingungen unerlässlich, selbst wenn sie einzelne Regelungen enthalten, mit denen die eine oder andere Seite nicht ganz zufrieden ist. Denn diese Bedingungen sind eine verbindliche und funktionierende Grundlage für erfolgreiches künstlerisches Arbeiten, erst recht, wenn sie im Sinne der Kunst flexibler gestaltet worden sind. Zugleich sichern sie den künstlerischen Mitarbeitern ihre Gagen sowie deren Erhöhung. Denn nach wie vor ist nicht einzusehen, warum dem gesamten öffentlichen Dienst – einschließlich der nichtkünstlerischen Mitarbeiter der Theater – Lohnerhöhungen gewährt werden, die den Künstlern dann aber vorenthalten werden sollen. Sie sind es doch, die das so genannte Kerngeschäft betreiben. Ohne sie gibt es keine Oper, kein Schauspiel, keinen Tanzabend und kein Konzert.
Umso unbegreiflicher ist es, warum diese Lohnerhöhungen nicht überall von der öffentlichen Hand finanziert werden. Dafür gäbe es nur einen sachlichen Grund, wenn die Theater und Orchester zuviel Personal hätten. Das kann aber angesichts eines Personalabbaus von fast 7.000 Stellen in den letzten 15 Jahren und zahlreicher für die neuen Bundesländer abgeschlossener, dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienender Haustarifverträge mit Gehaltsverzicht kaum noch der Fall sein. Ganz abgesehen davon stellt sich die Frage, ob und inwieweit dieser Personalabbau nicht schon der Qualität geschadet hat. Seit Jahrzehnten gilt eine Gesetzmäßigkeit: wer gute Arbeit erwartet, muss gut bezahlen, auch in der Kunst. Und werden nicht gerade jetzt Milliarden-Ausgaben der öffentlichen Hand gerechtfertigt mit der Notwendigkeit, Arbeitsplätze zu erhalten? Warum eigentlich ist das generell ein politisches Ziel, nicht aber bei den Theatern und Orchestern? Nein, es gibt für die mancherorts festzustellende Verweigerungshaltung, Lohnerhöhungen durch den öffentlichen Träger zu finanzieren, keine Legitimation. Auch die Behauptung, man habe kein Geld, ist nicht überzeugend. Wer innerhalb von zwei Jahren Lohnerhöhungen für den gesamten öffentlichen Dienst in der Größenordnung zwischen sieben und acht Prozent vereinbart, kann bei den Theatern und Orchestern keinen Geldmangel vorschützen.
Neuerdings muss zumindest bei den Kommunen ein neues Argument für restriktive Maßnahmen bei der Theater- und Orchesterfinanzierung herhalten: Die Haushaltssicherung unterwirft die Ausgaben einer Kommune, die in Zahlungsschwierigkeiten ist, der Genehmigung durch die Bezirksregierung. Diese Genehmigung wird bei der in Frage stehenden Erhöhung von Kulturausgaben zuweilen mit der Begründung verweigert, diese seien freiwillige Leistungen. Dabei wird gerne übersehen, dass es in vielen Landesverfassungen die Verpflichtung zur Pflege von Kunst und Kultur gibt. Genauso gerne vermeidet man die Frage, ob und inwieweit die Kommune eine Selbstbindung eingegangen ist, auf die Bürger und Kulturbetrieb vertrauen dürfen. Dies gilt umso mehr, als auf der Grundlage der seit Jahrzehnten praktizierten, öffentlichen Finanzierung zahlreiche Verträge abgeschlossen wurden, vom Abonnementsvertrag über den Arbeitsvertrag bis zum Mietvertrag. Und fast schon als Zynismus muss man es ansehen, wenn die zusätzlichen Zahlungen, über die nun die Bezirksregierung zu befinden hat, die Finanzierung der Tariferhöhungen betreffen. Es ist die öffentliche Hand, die hier die Theater und Orchester durch die von ihr verabredeten Lohnerhöhungen in die Pflicht nimmt. Sie kann sich dann wohl kaum auf das Stichwort „freiwillige Aufgabe“ zurückziehen.
Vielleicht dient das ganze Szenario doch eher dazu, die Schlinge um den Hals des Ensemble- und Repertoirebetriebs weiter zuzuziehen. Wer heimlich mit diesem Gedanken spielt, sollte nach Frankreich schauen. Dort wird meist im Stagione-Betrieb und deshalb deutlich weniger produziert. Viele Künstler und Bühnentechniker sind zwischen den einzelnen Produktionen arbeitslos. Schon oft hat der Bühnenverein daran erinnert, dass dies die französische Arbeitslosenversicherung im Jahr eine Milliarde Euro kostet, die Hälfte unserer Theater- und Orchesterförderung, ausgegeben für Künstler, die in dieser Zeit nicht arbeiten. Beispielhaft? Nein! Umso bemerkenswerter ist es, dass Deutschland die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld durch die Gesetzgebung schon so verschärft, dass bei einem Theatersystem wie in Frankreich hierzulande überhaupt keine Arbeitslosenunterstützung gezahlt würde. Von den Politikern der gleichen Parteien im Übrigen, die auch gerne mal im Theater- und Orchesteretat herumkürzen. Das ist schon jetzt bitter angesichts der im Theater zunehmenden unständig Beschäftigten. Noch schlimmer wäre es für die darstellende Kunst, wenn der Abbau des Repertoire- und Ensemblebetriebs weiter ginge. In Frankreich gingen die Künstler wegen einer nur geringfügigen Verschlechterung der Bezüge aus der Arbeitslosenversicherung so auf die Barrikaden, dass das Festival in Avignon im Jahr 2003 komplett ausfiel. In Deutschland hingegen ruht still der See. Vielleicht ist es aber auch nur die Ruhe vor dem Sturm. Wer glaubt, in Deutschland könne man schadlos noch einmal 7.000 Theater- und Orchesterarbeitsplätze abbauen oder die Vergütungen in der so genannten Provinz auf, sagen wir die Hälfte, reduzieren, der irrt gewaltig.
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