Tarifverträge / Arbeitsverträge

An den Theatern in öffentlicher Trägerschaft gelten verschiedene Tarifverträge. Nach den Vorschriften dieser Tarifverträge bestimmt sich das einzelne Arbeitsverhältnis. Für das künstlerische Personal existieren zwei unterschiedliche Tarifverträge, zum einen der Normalvertrag (NV) Bühne und der Tarifvertrag für Musiker:innen in Konzert- und Theaterorchestern (TVK).

Der 2003 in Kraft getretene NV Bühne vereinigt den ehemaligen NV Solo (für Solokünstler:innen), den NV Chor/Tanz (für Opernchöre und Tanzgruppen), den Bühnentechniker:innentarifvertrag BTT (für technische Angestellte mit künstlerischer oder überwiegend künstlerischer Tätigkeit) und den Bühnentechniker:innentarifvertrag Landesbühne BTTL (für technische Angestellte mit künstlerischer oder überwiegend künstlerischer Tätigkeit an Landesbühnen) und enthält viele Modernisierungen und Verbesserungen. Der NV Bühne gilt für alle überwiegend künstlerisch Beschäftigten.

Durch die Zusammenführung dieser unterschiedlichen künstlerischen Bereiche wurden deutliche Flexibilisierungen im Bereich der Arbeits- und Probenzeit erreicht und die Mindestgage erhöht. Für die nichtkünstlerisch Beschäftigten an Stadt- und Staatstheatern gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Welcher Vertrag im Einzelfall anzuwenden ist, kann beim Arbeitgeber erfragt werden. Privattheater, also Theater, die sich nicht in öffentlicher Trägerschaft befinden, wenden in der Regel den NV Bühne an oder arbeiten nach individuellen Regelungen. Künstlerisch Beschäftigte - mit Ausnahme der Orchestermusiker:innen - arbeiten meist auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen. Um ein solches Arbeitsverhältnis zu beenden werden im Theater so genannte Nichtverlängerungsmitteilungen ausgesprochen. Die Tarifverträge und weitere ausführliche Informationen dazu werden jährlich auch in der Publikation "Theater- und Musikrecht" veröffentlicht.

Zurück

 

Drucken

Mitglieder
Mitglieder
Kontakt
Kontakt
Termine
Termine
Newsletter
Newsletter