Auf unserer FAQ-Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Deutschen Bühnenverein und zur Theater- und Orchesterlandschaft. Bitte klicken Sie auf die rote Schrift, dann öffnet sich die Box mit der entsprechenden Antwort.
Der Deutsche Bühnenverein ist der Interessen- und Arbeitgeberverband der Theater und Orchester in Deutschland. Er ist ein eingetragener Verein.
Der Deutsche Bühnenverein wurde 1846 in Oldenburg gegründet. |
Die Kernaufgabe des Deutschen Bühnenvereins ist es, die deutsche Theater- und Orchesterlandschaft zu erhalten, zu festigen und weiterzuentwickeln. Er unterstützt die Theater und Orchester bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, nimmt ihre Gesamtinteressen wahr, pflegt den Erfahrungsaustausch unter ihnen und berät sie in juristischen und verwaltungstechnischen Anliegen.
Nein, der Bühnenverein ist kein Ausbildungsbetrieb und er vermittelt auch keine Stellen; er informiert lediglich über Ausbildungsberufe. Mehr dazu erfahren Sie hier. Unter www.buehnenjobs.de bietet der Bühnenverein ein kostenloses Stellenportal an, in dem Jobs vor, hinter und auf der Bühne inseriert sind.
In der Kölner Hauptgeschäftsstelle sind knapp 30 Mitarbeiter*nnen angestellt. Sie organisieren Seminare und beraten die Theater und Orchester unter anderem zu juristischen, betriebswirtschaftlichen und Ausbildungsfragen, arbeiten in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit kontinuierlich an der Außenwirkung des Bühnenvereins, erstellen Theater- und Werkstatistiken sowie die Magazine „Die Deutsche Bühne“ und die „junge bühne“, organisieren den Deutschen Theaterpreis DER FAUST und vieles mehr.
Der Bühnenverein hat 465 Mitglieder (Stand: erste Jahreshälfte 2019) |
Unternehmermitglied kann werden
1. eine Gebietskörperschaft oder eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts, die ein Theater oder ein Orchester betreibt (Regiebetrieb),
2. eine juristische Person des privaten Rechts, die ein Theater oder ein Orchester betreibt, wenn ihre Gesellschafter oder Mitglieder überwiegend
Gebietskörperschaften oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts sind (öffentliches Unternehmen in privater Rechtsform),
3. ein Unternehmer eines anderen, nicht unter Ziff. 1 oder 2 fallenden Theaters oder Kulturorchesters {sonstiges Unternehmermitglied).
Förderndes Mitglied kann werden
Eine Gebietskörperschaft oder eine andere juristische Person des öffentlichen Rechts kann förderndes Mitglied werden, wenn sie einem oder mehreren Theatern oder Kulturorchestern ständig wesentliche Zuschüsse gewährt. Dies gilt nicht, wenn sie die Voraussetzungen für den Erwerb der Unternehmermitgliedschaft erfüllt oder an einer juristischen Person des privaten Rechts im Sinne von § 5 Abs. 1 Ziff. 2 überwiegend beteiligt ist.
Persönliches Mitglied kann werden
(1) Der/Die Leiter*in eines Theaters oder Orchesters im Sinne von § 3 kann aktives persönliches Mitglied werden, wenn ihm/ihr auch die künstlerische Leitung übertragen ist und wenn er/sie an dem Unternehmen nicht beteiligt ist.
(2) Als Leiter*in eines Theaters ist auch anzusehen, wer bei einem Theater, das regelmäßig sowohl dramatische Werke (Schauspiel) als auch musikalische bzw. choreographische Werke (Musiktheater) aufführt, eine dieser beiden Sparten selbständig leitet und unmittelbar dem Unternehmermitglied unterstellt ist.
(3) Persönliches Mitglied kann nur der/die Leiter*in eines Theaters oder Orchesters werden, dessen Rechtsträger Unternehmermitglied ist.
Außerordentliches Mitglied kann werden
Eine Rundfunk- oder Fernsehanstalt kann außerordentliches Mitglied werden. Das gleiche gilt für Unternehmen und Institutionen, die nach Ansicht des Verwaltungsrats den Aufgaben des Deutschen Bühnenvereins nahestehen, ohne die Voraussetzungen der Unternehmermitgliedschaft zu erfüllen.
Wenn Sie Mitglied im Deutschen Bühnenverein werden wollen oder bei Fragen rund um Ihre Mitgliedschaft, wenden Sie sich bitte an die Hauptgeschäftsstelle in Köln. Alle Kontaktdaten finden Sie unter http://www.buehnenverein.de/de/verband/hauptgeschaeftsstelle/kontakt_100.html
Der Mitgliedsbeitrag errechnet sich für die ordentlichen Mitglieder nach einem von der Hauptversammlung festgesetzten Promille-Satz der Personalkosten des jeweiligen Theaters oder Orchesters. Für fördernde und außerordentliche Mitglieder wird der Beitrag durch eine individuelle Absprache vereinbart.
Das Bild der Theater- und Orchesterlandschaft in Deutschland wird wesentlich durch die über 140 öffentlich getragenen Theater bestimmt, also durch Stadttheater, Staatstheater und Landesbühnen. Hinzu kommen rund 220 Privattheater, etwa 130 Opern-, Sinfonie- und Kammerorchester und ca. 70 Festspiele, rund 150 Theater- und Spielstätten ohne festes Ensemble und um die 100 Tournee- und Gastspielbühnen ohne festes Haus. Darüber hinaus gibt es noch eine unübersehbare Anzahl freier Gruppen.
In Deutschland gibt es rund 80 Musiktheater (Stand 2017)
Insgesamt 66 öffentliche Theaterunternehmen weisen die Sparte Tanz auf. Stand Februar 2019 (eine detaillierte Übersicht erhalten Sie gerne auf Anfrage)
Unter den derzeit 129 öffentlich finanzierten Symphonieorchestern und 83 öffentlich finanzierten Theatern sind drei Frauen in der Position einer GMD in den Datenbanken des MIZ verzeichnet (Stand: Spielzeit 2018/19)
Bei den Mitgliedstheatern und -orchestern des Bühnenvereins gibt es 47 Intendantinnen an:
19 öffentlich getragenen Häusern
21 privat getragenen Häusern
2 Orchestern
2 Rundfunkorchestern
3 Festspielen
(Stand Januar 2019)
Die Angaben beziehen sich auf das Personal der Stadttheater, Staatstheater und Landesbühnen. Nicht enthalten sind die Privattheater, selbstständigen Orchester und Festivalbetriebe.
Spielzeit 1992/1993 - 45.288 (ständig beschäftigtes Personal) - 7.967 (nicht ständig beschäftigt sowie Werk- und Dienstverträge)
Spielzeit 2000/2001 - 39.494 (ständig beschäftigtes Personal) - 8.557 (nicht ständig beschäftigt sowie Werk- und Dienstverträge)
Spielzeit 2011/2012 - 39.187 (ständig beschäftigtes Personal) - 23.415 (nicht ständig beschäftigt sowie Werk- und Dienstverträge)
Spielzeit 2016/2017 - 39.692 (ständig beschäftigtes Personal) - 31.703 (nicht ständig beschäftigt sowie Werk- und Dienstverträge)
2015 lagen die öffentlichen Kulturausgaben laut statistischem Bundesamt insgesamt bei 10,4 Mrd. Euro
Betriebseinnahmen = Gesamteinnahmen ohne Zuweisungen der öffentlichen Körperschaften und Spenden, besondere Finanzierungseinnahmen (Definiton aus der Theaterstatistik des Bühnenvereins)
Letztendlich handelt es sich bei den Betriebseinnahmen um alle Erlöse aus dem Eintrittskartenverkauf zuzüglich Sponsoringerlöse, eingeworbene Spenden, Einnahmen aus sonstiger wirtschaftlicher Tätigkeit (z.B. Kantinenpacht oder Einnahmen aus Hausvermietungen), Erlöse aus Verkauf von Gegenständen (z.B. Bühnenbildern oder Kostümen), aber auch die Auflösung von (nicht verbrauchten) Rückstellungen.
Sollten Sie an Ihrem Arbeitsplatz Opfer sexueller Übergriffe geworden sein, können Sie sich an Themis, die Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt e.V. wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier. Der Bühnenverein ist Gründungsmitglied des Trägervereins der Beratungsstelle.
Zu den Publikationen des Deutschen Bühnenvereins gehören Theaterzeitschriften, Theater- und Werkstatistiken, Dokumentationen und Broschüren zu unterschiedlichen kulturpolitischen und theaterwissenschaftlichen Bereichen sowie zu den Themenschwerpunkten Ästhetische Bildung, Ausbildung und Bühnen- und Musikrecht. Detaillierte Informationen erhalten Sie hier.
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Fachbegriffe und Abkürzungen aus dem Theater- und Orchesterbereich.
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