Pressemitteilung

Neues Förderprogramm U*act der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien für kriegsflüchtige Künstlerinnen und Künstler

Köln, 06.07.2022

Mit dem neuen Bundesprogramm U*act fördert die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gemeinsam mit dem Deutschen Bühnenverein Kooperationen von Theatern in Deutschland und Künstler:innen, die wegen des Krieges in der Ukraine ihre Heimat verlassen mussten. Die Beschäftigung und Einbindung in Produktionen des Schauspiels, des Tanzes oder in Performances soll Ankommen und Aufenthalt in Deutschland erleichtern und unterstützen. Für viele Geflüchtete ist ungewiss, ob und wann sie in der Ukraine wieder künstlerisch tätig sein können. Das Förderprogramm soll helfen, diese Zeit zu überbrücken und Perspektiven zu schaffen.

Dazu Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Mit diesem Förderprogramm wollen wir geflüchteten Künstlerinnen und Künstlern aus der Ukraine hier in Deutschland eine Stimme geben und dafür sorgen, dass sie ihre Arbeit fortsetzen können. Der Angriff auf ihr Land ist ein Angriff auf unser gemeinsames demokratisches Gesellschaftsmodell und insbesondere auf die kulturelle Identität der Ukraine. Kunst ist der Herzschlag der Demokratie. Wir wollen dazu beitragen, dass dieser hörbar weiterschlägt."

Die Geschäftsführende Direktorin des Bühnenvereins, Claudia Schmitz, sagte: „U*act ist ein wichtiger Schritt, Kooperationen und Residenzen mit und für geflüchtete Künstlerinnen und Künstler zu realisieren. Mit der Plattform StayOnStage, die der Deutsche Bühnenverein zusammen mit dem Internationalen Theaterinstitut aufgesetzt hat, konnten erste Verbindungen aufgebaut werden. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln wird es geflüchteten Künstler:innen ermöglicht, ihren Beruf weiterhin auszuüben."

U*act wendet sich an öffentlich getragene Staatstheater, Stadttheater und Landesbühnen in Deutschland sowie an künstlerisch selbst produzierende und Kunst vermittelnde Privattheater.

Die Abwicklung der Förderung erfolgt über den Deutschen Bühnenverein unter Einbeziehung des Votums eines Fachbeirates. Der Förderantrag kann ab heute unter https://www.buehnenverein.de/de/netzwerke-und-projekte/u-act.html heruntergeladen werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 31. August 2022.

 

 

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