Tarifverträge
An den Theatern und Orchestern in öffentlicher Trägerschaft gelten verschiedene Tarifverträge. Nach den Vorschriften dieser Tarifverträge bestimmt sich das einzelne Arbeitsverhältnis. Als Arbeitgeberverband schließt der Deutsche Bühnenverein für das künstlerische Personal der Theater und Orchester Tarifverträge mit den Künstler:innen-Gewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles (VdO) und Bundesverband Schauspiel (BFFS) ab.
NV Bühne, TV Gast und TVK
Für künstlerisch Beschäftigte existieren drei unterschiedliche Tarifverträge: Der Normalvertrag (NV) Bühne, der Tarifvertrag (TV) Gast und der TVK, der Tarifvertrag für die Musiker in Konzert- und Theaterorchestern.
- Der NV Bühne gilt für alle überwiegend künstlerisch Beschäftigten – Solist:innen, Bühnentechniker:innen, Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder.
- Der TV Gast gilt für Arbeitnehmer:innen, die für proben- und vorstellungsbezogen für einzelne Vorstellungen engagiert werden, also vor allem für Gastschauspieler:innen, -sänger:innen und tänzer:innen.
- Der TVK gilt für Musiker:innen in Konzert- und Theaterorchestern, deren Träger Mitglied im Deutschen Bühnenverein sind.
Die Tarifverträge veröffentlicht der Deutsche Bühnenverein jährlich auch in der Publikation »Theater- und Musikrecht«.