Theater im politischen Raum

Theater ist immer politisch, denn Theater bezieht mit seinen Produktionen, Rahmenprogrammen und Publikationen Stellung zu aktuellen politischen und gesellschaftlichen Themen. Theater ist damit Teil des politischen Raums. Das gefällt nicht immer allen politischen Akteur:innen. Sie verlangen in diesen Fällen von den Theatern, die staatliche Neutralitätspflicht zu beachten. 

Unser FAQ erläutert die rechtlichen Grundlagen und die Bedeutung der Kunstfreiheit und zeigt die Möglichkeiten und Grenzen für Theater im politischen Raum auf.

Öffentlich getragene Theater sind Teil des Staates und damit an Regeln und Werte gebunden, die sich der Staat durch seine Verfassung gegeben hat. Allerdings werden in politischen Auseinandersetzungen daraus gerne rechtlich unzutreffende Schlussfolgerungen gezogen, um unerwünschte Stellungnahmen staatlicher Einrichtungen abzuwehren.

Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt ausgeführt, dass sich das Grundgesetz bewusst für eine streitbare bzw. wehrhafte Demokratie entschieden hat. Gemeint ist damit, dass sich der Staat und damit auch seine Einrichtungen gegenüber den Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerade nicht neutral verhalten muss. Dieses Konzept basiert auf den Erfahrungen des Niedergangs der Weimarer Republik und hat Eingang in das Grundgesetz z.B. durch die Möglichkeit des Verbots verfassungsfeindlicher Vereinigungen und Parteien gefunden. Auch die Verankerung demokratischer Werte in der Zivilbevölkerung und die Prävention vor extremistischen Einstellungen ist als zulässige Aufgabe politischer Bildung durch staatliche Einrichtungen anerkannt.

Um den Spielraum von Theatern bei politischen Stellungnahmen auszuloten, muss also das Verhältnis dieser beiden Prinzipien geklärt werden.

Fragen und Antworten

  • Wer muss wem gegenüber das Gebot zu staatlicher Neutralität beachten?
  • Welche Anforderungen gelten für Äußerungen im Amt jenseits des Neutralitätsgebots?
  • Gelten diese Anforderungen in gleichem Umfang auch für öffentlich getragene Theater?
  • Welche Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Prinzip der streitbaren Demokratie?
  • Können sich Theater auf dieses Prinzip berufen?
  • Welche Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang dem Grundrecht der Kunstfreiheit zu?
  • Wie weit reicht auf dieser Basis das Äußerungsrecht eines öffentlichen Theaters?
  • Welche Bedeutung hat die der Theaterleitung zustehende Kunstfreiheit gegenüber Entscheidungen des eigenen Trägers?

Fazit

Als Fazit lässt sich festhalten, dass den öffentlich getragenen Theatern rechtlich ein weiter Spielraum zusteht, sich an politischen Diskursen mit eigenen Stellungnahmen und Positionen zu beteiligen. Dieser ergibt sich aus dem Auftrag eines Theaters und wird durch die der künstlerischen Leitung grundrechtlich garantierte Kunstfreiheit abgesichert.

Seine Grenze findet dieser Spielraum allerdings im Neutralitätsgebot gegenüber politischen Parteien im Sinne der obigen Ausführungen.

Fragen und Anregungen

Weitere Beispiele

Aktuell beschäftigt diese Thematik viele Theater, so auch das DNT, Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle in Weimar. Die AfD-Fraktion hat dort in einer öffentlichen Stadtratssitzung Anfang November die künstlerische Freiheit und die Finanzierung des DNT in Frage gestellt. Anlass dafür waren Veranstaltungen des DNT gegen Antisemitismus und Rechtsextremismus und eine klare Haltung der Theaterleitung für Menschenrechte und demokratische Werte (mehr dazu im mdr-Beitrag vom 14. November 2025). 

Die Theaterleitung veröffentlichte daraufhin ein Statement, in dem es heißt: »Wir leben aufrichtigen Austausch, eine differenzierte Betrachtung von aktuellen Problemen und Respekt in der Begegnung mit Anderen. Wir danken den politischen Entscheidungsträgern und besonders Oberbürgermeister Peter Kleine für ihre klaren Worte als Ausdruck unserer gemeinsamen Werte und die Unterstützung der Kunstfreiheit.« Die Anfrage der AfD soll am 10. Dezember im Stadtrat behandelt und offiziell beantwortet werden.