Musterverträge
Einzelne Arbeitsverhältnisse an Theatern und Orchestern sind von individuellen Anforderungen geprägt: So gelten an Bühnen in öffentlicher Trägerschaft verschiedene Tarifverträge, nach deren Vorschriften sich das einzelne Arbeitsverhältnis bestimmt. Neben fest beschäftigten Arbeitnehmer:innen engagieren Bühnen auch Gastkünstler:innen, selbstständige Honorarkräfte oder Aushilfen.
Für diese Arbeitsverhältnisse hat der Bühnenverein Musterverträge erarbeitet, die Vorschriften der regelungsbedürftigen Inhalte definieren. So zum Beispiel auch für den neuen Tarifvertrag (TV) Gast für Gastkünstler:innen, da es für den TV Gast kein zwischen den Tarifvertragsparteien abgestimmtes Arbeitsvertragsmuster gibt.
Als exklusiven Service stellen wir unseren Mitgliedern verschiedene Musterverträge in deutscher und englischer Version bereit.