Rechtsberatung
Die Rechtsabteilung in der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Bühnenvereins ist auf verschiedene Bereiche spezialisiert:
- Personalrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Urheberrecht
Unsere Rechtsanwält:innen beraten unsere Mitglieder gerne bei allen rechtlichen Fragen rund um die Theater und Orchester.
Bühnenschiedsgerichte
Der Deutsche Bühnenverein setzt zusammen mit den Künstler:innen-Gewerkschaften Schiedsgerichte ein, in denen arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Anwendungsbereich der Tarifverträge der Künstler:innen verhandelt werden. Mit der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und der Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e.V. (VdO) hat der Bühnenverein Verträge über die Bühnenschiedsgerichtbarkeit (Bühnenschiedsgerichtsordnung, BSchGO) abgeschlossen.
Das Bühnenoberschiedsgericht für Mitglieder der GDBA hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Die Bezirksschiedsgerichte sind in Berlin, Chemnitz, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln und München ansässig. Das Bühnenschiedsgericht und das Bühnenoberschiedsgericht für Opernchöre (VdO) haben ihren Sitz in Köln.
Ausführliche Informationen stellen wir unseren Mitgliedern exklusiv zur Verfügung.