Landesverbände

Die Mitglieder eines oder auch mehrerer Bundesländer können sich zu einem Landesverband im Bühnenverein zusammenschließen. So existieren insgesamt acht Landesverbände, die den Bühnenverein bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen:

Die Landesverbände sind nicht eigens rechtsfähig und übernehmen die Aufgaben, die ihnen durch die Satzung des Bühnenvereins zugewiesen sind oder ihnen von der Hauptversammlung oder dem Verwaltungsrat übertragen werden.

Die Vorsitzenden und Geschäftsführungen der Landesverbände beraten die Bühnenvereins-Mitglieder aus der jeweiligen Region zu juristischen und vielen weiteren Fragen. Sie leisten wichtige Vernetzungsarbeit zwischen den Bühnen und der Politik, bieten Seminare an und sind im engen Austausch mit der Hauptgeschäftsstelle des Bundesverbands und den anderen Landesverbänden.