Normalvertrag (NV) Bühne

Der Normalvertrag (NV) Bühne ist 2003 in Kraft getreten und der einschlägige Tarifvertrag für überwiegend künstlerisch Beschäftigte an Theatern in Deutschland. Die Zusammenführung der unterschiedlichen künstlerischen Bereiche ermöglicht deutliche Flexibilisierungen im Bereich der Arbeits- und Probenzeit, um das Weiterbestehen von Ensemble- und Repertoirebetrieb zu sichern.

Die Reform des NV Bühne hat der Deutsche Bühnenverein zusammen mit den Künstler:innen-Gewerkschaften Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA), Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles (VdO) und Bundesverband Schauspiel (BFFS) vorangetrieben, um neue Rahmenbedingungen zu schaffen. Insbesondere die Neugestaltung der Vorschriften zu freien Tagen und Ruhezeiten ist ein relevanter Baustein bei der Reform des Tarifvertrags, mit denen für die Beschäftigten des NV Bühne auch eine zeitgemäße Planbarkeit ihrer Arbeit gewährleistet wird. 

FAQ

Nach der Kündigung des NV Bühne

Ab dem 1. Juli 2026 können Arbeitsverträge abgeschlossen werden, die Abweichungen vom derzeitigen NV Bühne beinhalten, da am 30. Juni 2026 der NV Bühne aufgrund der Kündigung durch GDBA und BFFS gegenüber diesen beiden Gewerkschaften außer Kraft tritt. Für seine Mitglieder hat der Deutsche Bühnenverein entsprechende Muster-Arbeitsverträge erstellt.

Im Dezember 2025 - ein halbes Jahr nach dem Abschluss des »Kleinen Pakets« zum NV Bühne - haben die NV Bühne-Gewerkschaften GDBA und BFFS erneut den NV Bühne fristgerecht zum 30. Juni 2026 gekündigt. Da die VdO von der Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, bleibt der NV Bühne, auf den in den Arbeitsverträgen der künstlerisch Beschäftigten regelmäßig verwiesen wird, auch nach dem Wirksamwerden der Kündigung durch GDBA und BFFS als Regelwerk in der Welt.

Nicht von der Kündigung betroffen ist der 14. Tarifvertrag vom 1. Oktober 2025 zur Durchführung von § 12 a NV Bühne. Das bedeutet, dass die aktuelle Kündigung keine direkte Auswirkung auf die Vergütungssteigerungen zum 1. Mai 2026 für die Theater hat, die den TVöD anwenden.

2025: Teilabschluss NV Bühne

Der im Frühjahr 2025 erzielte Teilabschluss beinhaltet folgende Regelungen:

  • Regelungen über freie Tage der Beschäftigten,
  • Einführung eines Ausgleichstags für die Arbeit an einem Wochenfeiertag,
  • Gewährung von erweiterten Ruhezeiten insbesondere vor Vorstellungen,
  • Einführung eines verbindlichen Wochenplans,
  • Anpassung der wöchentlichen Arbeitszeit der überwiegend künstlerisch tätigen Bühnentechniker:innen an die Arbeitszeit des Öffentlichen Dienstes von 40 auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich.

Die neuen Regelungen wurden schrittweise ab dem 1. August 2025 eingeführt. 

Einstiegs- und Mindestgage im NV Bühne

Im NV Bühne sind die Verdienstmöglichkeiten für überwiegend künstlerisch Beschäftigte – Solomitglieder, Bühnentechniker:innen, Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder – am Theater geregelt. So schreibt der NV Bühne für Solomitglieder und Bühnentechniker:innen eine Einstiegsgage für Berufseinsteiger:innen und eine Mindestgage nach einer Beschäftigungszeit von zwei Jahren vor.  

Seit dem 1. Mai 2026 gilt für NV Bühne-Beschäftigte an Theatern, die für ihr nichtkünstlerisches Personal den TVöD anwenden:

  • Die tarifliche Einstiegsgage von 3.095 € brutto
  • Die tarifliche Mindestgage von 3.310 € brutto.

Seit dem 1. Februar 2025 gilt für NV Bühne-Beschäftige an Theatern, die für ihr nichtkünstlerisches Personal den TV-L anwenden:

  • Einstiegsgage von 3.075 €
  • Mindestgage von 3.285 €.

Damit wurde für die Theater die Dynamisierung der Einstiegs- und Mindestgage umgesetzt, auf die sich der Deutsche Bühnenverein und die Künstler:innen-Gewerkschaften GDBA, VdO und BFFS verständigt haben. 

Nichtverlängerung im NV Bühne

Künstlerisch Beschäftigte – mit Ausnahme von Orchestermusiker:innen – arbeiten auf der Grundlage von befristeten Arbeitsverträgen. So sind auch Arbeitsverträge nach NV Bühne in der Regel zunächst auf ein bis drei Jahre befristet. Sie verlängern sich jedoch automatisch um jeweils eine weitere Spielzeit, wenn keine der Vertragsparteien rechtzeitig eine sogenannte Nichtverlängerungsmitteilung ausspricht. Für die Nichtverlängerung eines NV Bühne-Vertrags gelten konkrete Regeln:

  • Mitteilungsfrist: eine Nichtverlängerung zum jeweiligen Spielzeitende muss bis zum 31. Oktober des Vorjahres ausgesprochen werden.
  • Ausnahme: Für NV Bühne-Beschäftigte, die mehr als acht Spielzeiten an einem Theater beschäftigt sind, gilt eine frühere Frist, nämlich bis zum 31. Juli des Vorjahres.
  • Anhörungsgespräch: Bevor der Arbeitgeber eine Nichtverlängerungsmitteilung aussprechen kann, muss er spätestens zwei Wochen vor den genannten Terminen betroffene Arbeitnehmer:innen in einem Gespräch angehört haben. In diesem Gespräch muss der Arbeitgeber künstlerische Gründe für die beabsichtigte Nichtverlängerung erläutern. Als künstlerischer Grund gilt auch ein Intendanzwechsel, der jedoch in der Regel einen Abfindungsanspruch für nichtverlängerte Künstler:innen auslöst.

Fragen zum NV Bühne

  • Gilt der NV Bühne ab dem 1. Juli 2026 weiterhin?
  • Kündigung des NV Bühne?
  • Wie hoch ist die Einstiegsgage im NV Bühne?
  • Welche Mindestgage gilt im NV Bühne?
  • Wann gilt die Mindestgage im NV Bühne?
  • Was ist eine Nichtverlängerung?
  • Bis wann muss eine Nichtverlängerung ausgesprochen werden?
  • Seit wann gibt es den NV Bühne?