Ausbildung zum/zur Tischler*in (m/w/d)

Vollzeit, befristet
Bewerbungsschluss: 1.3.2026
Berufsbereich: Werkstätten (Requisite, Schneiderei, Bühnenmalerei und -plastik, Schreinerei, Schlosserei etc.)
Vertragsbeginn: ab August 2026
Vertrag nach Weitere

Oper Halle - Bühnen Halle | Theater, Oper und Orchester GmbH Halle
Universitätsring 24
06108 Halle (Saale)
www.buehnen-halle.de

Sophie Marie Schmidt
Personalsachbearbeiterin
03455110613
bewerbungen@buehnen-halle.de

Stellenbeschreibung

Ausbildung zum/zur Tischler*in (m/w/d)

Fünf Bühnen, fünf Sparten, fünf Welten: Die Bühnen Halle bieten ein vielfältiges Theater- und Konzertangebot, beschäftigen ca. 470 Mitarbeiter*innen und suchen ab August 2026 eine/n Auszubildende/n zum/zur Tischler*in.

Dein Ausbildungstag in der Tischlerwerkstatt:

  • Anfertigen und Lesen von Zeichnungen und Skizzen
  • Umgang mit verschiedenen Handwerkzeugen sowie deren Pflege
  • Verarbeitung verschiedener Materialien (Holz und Kunststoffe)
  • Herstellung und Reparatur von individuellen Dekorationsbauteilen

 

Dein Ticket zur Ausbildung:

  • guter Realschulabschluss
  • Handwerkliches Geschick sowie technisches und mathematisches Verständnis
  • Spaß an praktischen Arbeiten
  • Teamfähigkeit, Flexibilität und Leistungsbereitschaft

 

Die duale Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre und schließt mit einer Gesellenprüfung ab. Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes.

Haben wir Dein Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns über Deine aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) bis zum 01.03.2026 per Mail an:

bewerbungen@buehnen-halle.de

Stichwort: „Azubi Tischlerei“

Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen und begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.

Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit diesem Stellenbesetzungsverfahren entstehen, können leider nicht erstattet werden.

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