Flugzeug in der Luft
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21. July 2026

EU-Fluggastrechte: Neue Regelungen für den Transport von Musikinstrumenten

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben sich auf umfassendere Fluggastrechte geeinigt. Für reisende Musiker:innen und den Transport ihrer Instrumente ist besonders eine Aktualisierung von Bedeutung: Künftig dürfen Instrumente mit in die Kabine, wenn Sicherheits-, Kapazitäts- und Gepäckregeln eingehalten werden. Größere Instrumente können auf einem zusätzlich gebuchten Sitzplatz mitreisen, bestimmte Steuern und Gebühren fallen dafür nicht an. Wenn der Transport in der Kabine nicht möglich ist, sollen Instrumente unter geeigneten Bedingungen im Frachtraum befördert werden. 

Bislang war die Mitnahme von Musikinstrumenten weitgehend von den jeweiligen Regelungen der Airlines abhängig. Die neuen Bestimmungen schaffen mehr Rechtssicherheit für reisende Musiker:innen. Pearle*, die Interessenvertretung der Arbeitgeberverbände der Darstellenden Künste auf europäischer Ebene, sieht darin einen wichtigen Erfolg ihres über viele Jahre intensiv betriebenen Einsatzes für den Schutz von Orchestern sowie von Musiker:innen und Künstler:innen, deren Arbeit auf internationale Mobilität angewiesen ist.

Die aktualisierten Fluggastrechte sollen im Sommer 2027 in Kraft treten.

Auslegung der neuen Regelungen durch Pearle* und FIM

Pearle* und die Internationale Musikerföderation (FIM) haben die wichtigsten vorgesehenen EU-Regelungen zur Mitnahme von Musikinstrumenten im Flugverkehr in einem Informationspapier zusammengefasst. Das Dokument erläutert unter anderem die Bestimmungen zur Mitnahme in der Kabine, Größenanforderungen sowie mögliche Gebührenregelungen.

Hinweis: Das Dokument gibt die Auffassung und das Verständnis von Pearle* und FIM zum Stand vom 2. Juli 2026 hinsichtlich des Kompromisstextes zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 wieder. Es stellt keine offizielle Auslegung der Europäischen Kommission oder einer anderen EU-Institution dar. Insbesondere mögliche tarifbezogene Maßnahmen einzelner Luftfahrtunternehmen bedürfen weiterer rechtlicher Klärung.
 

Weitere Informationen finden Sie in der Mitteilung des Rates der Europäischen Union.