Mitglied werden

Eine Mitgliedschaft im Deutschen Bühnenverein bietet zahlreiche Vorteile wie Rechtsberatung, Vergünstigungen bei GEMA und GVL, Weiterbildungen und nicht zuletzt die Nutzung unserer Jobbörse. Es ist uns wichtig, unsere Mitglieder bei Fragen und Problemen zu unterstützen, die in der täglichen Arbeit anfallen. Informieren Sie sich über unser Angebot:

Wer kann Mitglied im Deutschen Bühnenverein werden?

Um Mitglied werden zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die sich nach der Art der Mitgliedschaft unterscheiden. Denn im Bühnenverein gibt es unterschiedliche Arten von Mitgliedern, die in der Satzung festgelegt sind: Rechtsträger, Privattheater, Persönliche Mitglieder der Intendant:innengruppe, Persönliche Mitglieder der Verwaltungsdirektor:innengruppe und sogenannte Außerordentliche Mitglieder.

Rechtsträger

Rechtsträger sind Gebietskörperschaften wie Kommunen oder Länder oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts. Sie können Mitglied des Bühnenvereins werden, wenn sie mindestens ein Theater oder Orchester dauerhaft und wesentlich bezuschussen, es also institutionell fördern. Die Vertreter:innen der Rechtsträger gehören der Rechtsträgergruppe an. Ein Rechtsträger kann die Mitgliedschaft nur für alle von ihm betriebenen Theater und Orchester erwerben, die damit im Rahmen einer verbundenen Mitgliedschaft ebenfalls von den Vorteilen der Mitgliedschaft profitieren.

Privattheater

Theater, die nicht von einem öffentlichen Rechtsträger getragen werden, können in den Bühnenverein aufgenommen werden, wenn sie selbstständig betriebene Bühnen sind, die überwiegend mit von ihnen angestellten Künstler:innen dramatische, musikalische oder choreographische Bühnenwerke aufführen und eine eigene Spielstätte unterhalten. Für die angestellten Künstler:innen müssen Beiträge an die Bayerische Versorgungskammer (VddB – Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen) abgeführt werden. Über die Aufnahme eines Mitglieds entscheidet das Präsidium des Deutschen Bühnenvereins auf Antrag. 

Persönliche Mitglieder

Eine persönliche Mitgliedschaft ist nur für Leitungspersonen unserer Mitgliedshäuser möglich.

Künstlerische Leiter:innen eines Theaters oder Orchesters können persönliches Mitglied im Bühnenverein werden, wenn sie finanziell nicht wesentlich am Unternehmen beteiligt sind. Als persönliches Mitglied gehören sie zur Intendant:innengruppe.

Verwaltungsdirektor:innen oder Kaufmännische Geschäftsführer:innen eines Theater- oder Orchesterbetriebs können ebenfalls persönliche Mitglieder im Bühnenverein sein und gehören dort der Verwaltungsdirektor:innengruppe an. 

Außerordentliche Mitglieder

Die Gruppe der Außerordentlichen Mitglieder besteht in erster Linie aus Festivalhäusern, dem überwiegenden Teil der öffentlichen Rundfunkanstalten und aus Hochschulen im Bereich der Darstellenden Künste. Außer im Verwaltungsrat und im Präsidium sind die außerordentlichen Mitglieder im Orchesterausschuss des Deutschen Bühnenvereins vertreten.

Wie werde ich Mitglied im Deutschen Bühnenverein?

Wenn eine Mitgliedschaft in Frage kommt, erhalten Sie von uns einen Aufnahmeantrag. Dabei klären wir auch, welcher Gruppe ein Theater oder Orchester zuzuordnen ist.  Nach Prüfung des Antrags entscheidet das Präsidium nach Anhörung des Landesverbands und der Gruppe über die Aufnahme.

Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft oder weitere Fragen haben, beraten wir Sie gern. Für Institutionen ist Anja Bühlmann die richtige Ansprechpartnerin, Interessierte an einer persönlichen Mitgliedschaft wenden sich bitte an Nicole Verres. 

Häufig gestellte Fragen zur Mitgliedschaft

  • Was kostet eine Mitgliedschaft?
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Mitgliedschaft erfüllt sein?
  • Warum muss ein Theater ein festes Ensemble haben, um Mitglied zu werden?
  • Können auch Gastspielhäuser Mitglied im Bühnenverein werden?
  • Muss ich Mitglied sein, um die Jobbörse zu nutzen?
  • Wie lange dauert eine Mitgliedschaft?