Gewandmeister*in (m/w/d)
Oper Halle - Bühnen Halle | Theater, Oper und Orchester GmbH Halle
Universitätsring 24
06108 Halle (Saale)
www.buehnen-halle.de
Sophie Marie Schmidt
Personalsachbearbeiterin
03455110613
bewerbungen@buehnen-halle.de
Stellenbeschreibung
Gewandmeister*in (m/w/d)
Fünf Bühnen, fünf Sparten, fünf Welten: Die Bühnen Halle bieten ein vielfältiges Theater- und Konzertangebot, beschäftigen ca. 470 Mitarbeiter*innen und haben ab sofort, bis längstens 15.07.2026, im Rahmen einer Vertretung eine Stelle als Gewandmeister*in für das Herren- und Damenfach zu besetzen.
Sie erwartet:
- Ein verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- Die Möglichkeit sich kreativ zu entfalten
- Ein erfahrenes und motiviertes Team
- Einen Arbeitsplatz im Zentrum der Stadt Halle
Ihre Aufgaben:
- Teilnahme an Kostümbesprechungen
- Erstellen von Schnitten und Zuschnitt der Kostüme im jeweiligen Zeitstil
- Kalkulation von Arbeitsstunden und Materialien
- Werkstattleitung Schneiderei / Fertigungsorganisation gemeinsam mit den mitverantwortlichen Kolleg*innen
- Durchführen der Kostümanproben
- Teilnahme an Endproben
- Anwesenheit bei Kostümabgaben
Ihre Qualifikationen:
- Erfolgreich bestandene Meisterprüfung im Schneiderhandwerk oder eine Gewandmeisterausbildung
- Fundiertes Fachwissen und Erfahrung in der modernen und historischen Schnittgestaltung
- Künstlerisches Einfühlungsvermögen
- Eigenverantwortung und Engagement
- Befähigung zur Mitarbeiterführung
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des NV-Bühne SR BT. Die Anstellung ist befristet bis längstens 15.07.2026. Es handelt sich um eine Beschäftigung mit bis zu 31 Wochenstunden.
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse etc.) in einer PDF-Datei per E-Mail bis zum 12.04.2026 an:
Stichwort: Gewandmeister*in
Wir fördern die Gleichstellung aller Mitarbeiter*innen und begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Personen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit diesem Stellenbesetzungsverfahren entstehen, können leider nicht erstattet werden.